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Allgemeine Geschäftsbedingungen AgriMatching B.V.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung AgriMatching B.V. (im Folgenden: AgriMatching ) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 97304247 registriert und hat ihren Sitz in Hoofdweg West 59 (9944EA) in Nieuwolda Niederlande

Artikel 1 – Begriffe

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der nachstehenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  2. Angebot: jedes Angebot oder jede Offerte an den Teilnehmer zur Erbringung von Dienstleistungen durch AgriMatching .
  3. Anwendung: Die Dienstleistungen von AgriMatching werden über die Anwendung von AgriMatching angeboten. 
  4. Dienste: Die Dienste von AgriMatching bestehen darin, eine Online-Möglichkeit zum Kontakt mit anderen Teilnehmern anzubieten oder Teilnehmer, die aufgrund der von AgriMatching festgelegten Indikatoren gut zueinander passen, online zusammenzuführen. Darüber hinaus bietet AgriMatching die Möglichkeit, über die Anwendung mit Coaches in Kontakt zu treten und einen Vertrag mit ihnen abzuschließen, Inhalte von Dritten über die Anwendung zu lesen sowie selbst Geschichten auf der Anwendung zu teilen. 
  5. Dienstleister: Die nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung AgriMatching mit Sitz in den Niederlanden, die dem Teilnehmer Dienstleistungen anbietet, im Folgenden: AgriMatching .
  6. Teilnehmer bzw. Nutzer: die natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, die AgriMatching beauftragt hat, AgriMatching Projekte für Dienstleistungen übertragen hat, die von AgriMatching ausgeführt werden, oder der AgriMatching auf der Grundlage einer Mitgliedschaft ein Angebot unterbreitet hat. 
  7. Mitgliedschaft: alle Vereinbarungen und sonstigen Verpflichtungen zwischen dem Teilnehmer und AgriMatching sowie Angebote von AgriMatching für Dienstleistungen, die vom Teilnehmer von AgriMatching erbracht und vom Teilnehmer angenommen und von AgriMatching ausgeführt werden, wobei diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein untrennbares Ganzes bilden.

Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von AgriMatching , jeden Vertrag bzw. jede Mitgliedschaft zwischen AgriMatching und dem Teilnehmer sowie für jede von AgriMatching angebotene Dienstleistung.
  2. Vor Abschluss eines Vertrags bzw. einer Mitgliedschaft erhält der Teilnehmer Zugang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ist dies aus vernünftigen Gründen nicht möglich, teilt AgriMatching dem Teilnehmer mit, auf welche Weise er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.
  3. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht möglich. In Ausnahmefällen kann von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen werden, sofern dies ausdrücklich und schriftlich mit AgriMatching vereinbart wurde. 
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte und Folgeaufträge des Teilnehmers.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt, und die unwirksame(n) Bestimmung(en) wird/werden durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
  6. Unklarheiten hinsichtlich des Inhalts, der Auslegung oder Situationen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und auszulegen.
  7. Die Anwendbarkeit der Artikel 7:404 BW und 7:407 Absatz 2 BW wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  8. Wenn in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf „sie/ihr” Bezug genommen wird, ist dies auch als Bezugnahme auf „er/ihm/sein” zu verstehen, sofern und soweit zutreffend.
  9. Für den Fall, dass AgriMatching nicht stets die Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt hat, behält sie sich das Recht vor, die vollständige oder teilweise Erfüllung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.
  10. Für die Dienstleistungen von AgriMatching gelten ebenfalls die Nutzungsbedingungen der Anwendung. 

Artikel 3 – Das Angebot 

  1. Alle von AgriMatching gemachten Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist. Wenn das Angebot begrenzt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben. 
  2. AgriMatching ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn dieses vom Teilnehmer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird. Dennoch hat AgriMatching das Recht, einen Vertrag mit einem (potenziellen) Teilnehmer aus einem für AgriMatching triftigen Grund abzulehnen.
  3. Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, sodass der Teilnehmer das Angebot angemessen beurteilen kann. Eventuelle Angaben im Angebot sind nur Richtwerte und können keinen Grund für Schadenersatzansprüche oder die Kündigung der Mitgliedschaft darstellen. 
  4. Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.
  5. Die im Angebot von AgriMatching angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich und berechtigen den Teilnehmer bei Überschreitung nicht zur Kündigung oder zu Schadenersatz, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 4 – Zustandekommen der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft kommt zustande, sobald der Teilnehmer ein Angebot bzw. einen Vertrag von AgriMatching angenommen hat, indem er sich bei der Anwendung von AgriMatching und AgriMatching angemeldet und diese Anmeldung per E-Mail bestätigt hat sowie gegebenenfalls die fällige Vergütung bezahlt hat.
  2. AgriMatching hat das Recht, den (unterzeichneten) Vertrag innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. 
  3. AgriMatching ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Teilnehmer vernünftigerweise hätte erwarten können oder hätte verstehen müssen oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Schreibfehler enthält. Der Teilnehmer kann aus diesem Fehler oder Schreibfehler keine Rechte ableiten.
  4. Für den Teilnehmer ist das Widerrufsrecht beim Erwerb einer Mitgliedschaft ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer ausdrücklich darauf verzichtet, da er sofortigen Zugang zur Online-Umgebung erhält. Gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt das Widerrufsrecht, wenn AgriMatching die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Teilnehmer ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert.

Artikel 5 – Dauer der Mitgliedschaft 

  1. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, es sei denn, der Inhalt, die Art oder der Umfang des Auftrags erfordern, dass sie für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Die Dauer des Auftrags hängt auch von externen Faktoren ab, darunter unter anderem die Qualität und die rechtzeitige Lieferung der Informationen, die AgriMatching vom Teilnehmer erhält.
  2. Der Teilnehmer kann sowohl eine kostenpflichtige als auch eine kostenlose Mitgliedschaft abschließen. Eine unbefristete Mitgliedschaft kann jederzeit gekündigt werden. Eine kostenpflichtige Mitgliedschaft kann für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden und gewährt Zugang zu bestimmten Funktionen der Anwendung. Nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert sich die Mitgliedschaft des Teilnehmers automatisch, sofern der Teilnehmer dem zugestimmt hat. Die kostenpflichtige Mitgliedschaft kann zum Ende des ersten Zeitraums und nach Ablauf dieses Zeitraums jederzeit gekündigt werden. Die (kostenpflichtige) Mitgliedschaft kann per E-Mail und in der Anwendung gekündigt werden. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung seiner Kündigung an die bei AgriMatching bekannte E-Mail-Adresse. Unabhängig davon, ob die (bezahlte) Mitgliedschaft gekündigt wurde, deaktiviert AgriMatching auf Wunsch des Teilnehmers jederzeit das Profil des Teilnehmers so schnell wie möglich, in jedem Fall jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des entsprechenden Antrags des Teilnehmers.
  3. Sowohl der Teilnehmer als auch AgriMatching können die Mitgliedschaft aufgrund einer zurechenbaren Nichterfüllung der Mitgliedschaft kündigen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gesetzt wurde und sie dennoch ihre Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt. Darunter fallen auch die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers.
  4. Die Kündigung der Mitgliedschaft lässt die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers unberührt, soweit AgriMatching zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Arbeiten durchgeführt oder Leistungen erbracht hat. Der Teilnehmer hat die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
  5. Sowohl der Teilnehmer als auch AgriMatching können die Mitgliedschaft ohne weitere Inverzugsetzung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn eine der Parteien sich in Zahlungsaufschub befindet, Insolvenz angemeldet wurde oder das betreffende Unternehmen durch Liquidation endet. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, ist AgriMatching in keinem Fall zur Rückerstattung bereits erhaltener Gelder und/oder zum Schadenersatz verpflichtet.

Artikel 6 – Erbringung der Dienstleistung

  1. AgriMatching wird sich bemühen, die vereinbarte Dienstleistung mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, wie es von einem guten Dienstleister erwartet werden kann. AgriMatching garantiert eine professionelle Dienstleistung. Alle Dienstleistungen werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur Leistung erbracht, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich ein Ergebnis vereinbart, das ausführlich beschrieben ist. AgriMatching übernimmt keine Garantie für das Erreichen einer Übereinstimmung durch die Anwendung. 
  2. Die Mitgliedschaft wird ausschließlich zugunsten des Teilnehmers ausgeführt. Dritte können aus dem Inhalt der im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erbrachten Dienstleistungen keine Rechte ableiten.
  3. Die vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen und Daten bilden die Grundlage für die von AgriMatching angebotenen Dienstleistungen und Preise. AgriMatching hat das Recht, seine Dienstleistungen und Preise anzupassen, wenn sich die bereitgestellten Informationen als unrichtig und/oder unvollständig erweisen. 
  4. AgriMatching ist berechtigt, für die Erbringung der Dienstleistungen nach eigenem Ermessen Dritte hinzuzuziehen. 
  5. Wenn die Art und Dauer des Auftrags dies erfordern, hält AgriMatching den Teilnehmer zwischenzeitlich auf die vereinbarte Weise über den Fortschritt auf dem Laufenden. 
  6. AgriMatching kann zusätzliche Anforderungen an Teilnehmer stellen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Darunter fallen unter anderem Anforderungen hinsichtlich des Mindest- oder Höchstalter, der Ausbildung und der gewünschten Art der Beziehung. Diese Anforderungen werden vor Abschluss der Mitgliedschaft in der Anwendung deutlich angegeben. Die zusätzlichen Anforderungen werden nur gestellt, um die Zielgruppe einzugrenzen und die Chancen auf einen „Erfolg”, ein Date oder einen Match zu erhöhen. Die zusätzlichen Anforderungen stehen niemals im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Altersbeschränkung erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
  7. Die Dienste von AgriMatching sind auf Nutzer ab 18 Jahren beschränkt. AgriMatching weist ausdrücklich darauf hin, dass Nutzer unter 18 Jahren nicht zur Nutzung der Anwendung von AgriMatching zugelassen sind.  AgriMatching sammelt auch nicht wissentlich personenbezogene Daten von Nutzern unter 18 Jahren. Wenn ein Teilnehmer den Verdacht hat, dass ein Nutzer unter 18 Jahre alt ist, kann er dies unter AgriMatching melden.
  8. Die Möglichkeit, mit Teilnehmern in Kontakt zu treten, kann an Bedingungen geknüpft sein. Der Teilnehmer muss vier Schritte durchlaufen, bevor eine Übereinstimmung erzielt wird. AgriMatching informiert den Teilnehmer vor Abschluss der Mitgliedschaft über die Bedingungen, unter denen Teilnehmer miteinander in Kontakt treten können, und darüber, welche Gruppe von Teilnehmern welche Nachrichten, Fotos und/oder Videos erhält oder nicht erhält.
  9. Wenn die Dienstleistung gegen Bezahlung erbracht wird, basiert diese auf einem Festbetrag für einen bestimmten Zeitraum oder auf einem Betrag pro Handlung oder einer Kombination davon. AgriMatching informiert darüber auf seiner Website und/oder in seiner Anwendung vor Abschluss der Mitgliedschaft.
  10. AgriMatching ist nicht verantwortlich für das Verhalten der Teilnehmer untereinander, beispielsweise während eines persönlichen Treffens im Anschluss an eine Kontaktaufnahme über die Website.
  11. Die Dienstleistungen von AgriMatching sind ausschließlich auf die Vermittlung von Kontakten oder Vereinbarungen mit Dritten ausgerichtet. Wenn eine Vereinbarung mit einem Dritten geschlossen wird, erfolgt dies ausschließlich zu den Bedingungen dieser Dritten. AgriMatching ist niemals Teil dieser Vereinbarung und deren Umsetzung.  

Artikel 7 – Verpflichtungen des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle von AgriMatching angeforderten Informationen sowie relevante Anhänge und zugehörige Informationen und Daten rechtzeitig und/oder vor Beginn der Arbeiten und in der gewünschten Form zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte und effiziente Durchführung der Mitgliedschaft zu gewährleisten. Andernfalls kann es vorkommen, dass AgriMatching nicht in der Lage ist, die vollständige Ausführung und/oder Lieferung der betreffenden Unterlagen zu realisieren. Die Folgen einer solchen Situation gehen jederzeit zu Lasten und auf Risiko des Teilnehmers.
  2. AgriMatching ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ihr zur Verfügung gestellten Informationen zu überprüfen oder den Teilnehmer über Änderungen der Informationen im Laufe der Zeit zu informieren.  AgriMatching ist auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen verantwortlich, die von AgriMatching für Dritte zusammengestellt und/oder im Rahmen der Mitgliedschaft an Dritte weitergegeben werden.
  3. AgriMatching kann, falls dies für die Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls ist AgriMatching berechtigt, seine Tätigkeiten bis zum Erhalt der Informationen auszusetzen, ohne gegenüber dem Teilnehmer zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein. Im Falle einer Änderung der Umstände muss der Teilnehmer dies unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Bekanntwerden der Änderung, mitteilen. 

Artikel 8 – Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich inklusive Umsatzsteuer (MwSt.), sofern nicht anders vereinbart.
  2. AgriMatching erbringt seine Dienstleistungen gemäß dem vereinbarten Tarif.
  3. Das Recht zur Nutzung der Dienste unterliegt einer regelmäßigen Vergütung, die der Teilnehmer für die gesamte Nutzung der Dienste von AgriMatching oder Teilen davon zu entrichten hat. Der Inhalt dieser Vergütung und die dafür geltenden Bedingungen werden dem Teilnehmer vor Abschluss der Mitgliedschaft bei AgriMatching zur Verfügung gestellt. Wenn der Teilnehmer seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft oder diesen Bedingungen nicht nachkommt, ist AgriMatching berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen und/oder die Nutzung der AgriMatching Anwendung auszusetzen oder zu beenden. 
  4. Die Parteien können vereinbaren, dass der Teilnehmer auf Vorauszahlungsbasis zu zahlen hat. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, muss der Teilnehmer den Betrag vollständig bezahlen, bevor er Zugang erhält.
  5. AgriMatching ist berechtigt, die geltenden Preise und Tarife jährlich entsprechend den geltenden Inflationsraten zu erhöhen. Sonstige Preisänderungen während der Mitgliedschaft sind nur möglich, wenn und soweit diese ausdrücklich in der Mitgliedschaft festgelegt sind.
  6. Wenn mit dem Teilnehmer eine regelmäßige Zahlungsverpflichtung vereinbart wurde, ist AgriMatching berechtigt, die geltenden Preise und Tarife unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten schriftlich anzupassen. Der Teilnehmer hat das Recht, die Mitgliedschaft bei AgriMatching zu kündigen, wenn er mit der Preiserhöhung nicht einverstanden ist.
  7. Der Teilnehmer hat diese Kosten ohne Verrechnung oder Aufschub innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist auf das ihm mitgeteilte Konto und unter Angabe der Daten von AgriMatching zu überweisen. 
  8. Im Falle einer Liquidation, Insolvenz, Zwangsliquidation oder eines Zahlungsantrags gegenüber dem Teilnehmer werden die Zahlung und alle anderen Verpflichtungen des Teilnehmers aus der Mitgliedschaft sofort fällig.

Artikel 9 – Inkassopolitik 

  1. Wenn der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und seine Verpflichtung nicht innerhalb der dafür festgelegten Zahlungsfrist erfüllt hat, erhält der Teilnehmer zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach dem Datum der Mahnung, um seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, wobei die außergerichtlichen Kosten angegeben werden, wenn der Verbraucher seinen Verpflichtungen innerhalb dieser Frist nicht nachkommt, bevor er in Verzug gerät.
  2. Ab dem Datum, an dem der Teilnehmer in Verzug ist, hat AgriMatching ohne weitere Inverzugsetzung Anspruch auf die gesetzlichen Handelszinsen ab dem ersten Verzugstag bis zur vollständigen Begleichung sowie auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 BW (niederländisches Recht), berechnet nach der Staffelung aus dem Beschluss über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten vom 1. Juli 2012.
  3. Wenn AgriMatching mehr oder höhere Kosten verursacht hat, die vernünftigerweise notwendig sind, kommen diese Kosten für eine Erstattung in Betracht. Auch die gesamten gerichtlichen und Vollstreckungskosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Artikel 10 – Datenschutz, Datenverarbeitung und Sicherheit

  1. AgriMatching geht sorgfältig mit den (personenbezogenen) Daten des Teilnehmers um und verwendet diese nur in Übereinstimmung mit den geltenden Normen. Auf Anfrage wird AgriMatching die betroffene Person darüber informieren.
  2. Der Teilnehmer ist selbst für die Verarbeitung von Daten verantwortlich, die unter Nutzung eines Dienstes von AgriMatching verarbeitet werden. Der Teilnehmer garantiert außerdem, dass der Inhalt der Daten nicht rechtswidrig ist und keine Rechte Dritter verletzt. In diesem Zusammenhang stellt der Teilnehmer AgriMatching von allen (Rechts-)Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit diesen Daten oder der Durchführung der Mitgliedschaft stehen.
  3. Wenn AgriMatching aufgrund der Mitgliedschaft für die Sicherheit von Informationen sorgen muss, entspricht diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau, das unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Sensibilität der Daten und der damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist. 

Artikel 11 – Aussetzung und Auflösung

  1. AgriMatching hat das Recht, die erhaltenen oder von ihr realisierten Daten, Dateien und mehr zurückzuhalten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen noch nicht (vollständig) nachgekommen ist. Dieses Recht bleibt uneingeschränkt in Kraft, wenn ein für AgriMatching triftiger Grund vorliegt, der in diesem Fall eine Aussetzung rechtfertigt. 
  2. AgriMatching ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszusetzen, sobald der Teilnehmer mit der Erfüllung einer sich aus der Mitgliedschaft ergebenden Verpflichtung in Verzug ist, einschließlich der verspäteten Bezahlung ihrer Rechnungen. Die Aussetzung wird dem Teilnehmer unverzüglich schriftlich bestätigt.
  3. AgriMatching haftet in diesem Fall nicht für Schäden, gleich aus welchem Grund, die sich aus der Aussetzung ihrer Tätigkeiten ergeben.
  4. Die Aussetzung (und/oder Auflösung) hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers für bereits ausgeführte Arbeiten. Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, AgriMatching für jeden finanziellen Verlust zu entschädigen, den AgriMatching aufgrund des Verzugs des Teilnehmers erleidet.

Artikel 12 – Höhere Gewalt

  1. AgriMatching haftet nicht, wenn es aufgrund einer Situation höherer Gewalt seinen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft nicht nachkommen kann.
  2. Unter höherer Gewalt seitens AgriMatching wird in jedem Fall verstanden, ist jedoch nicht beschränkt auf: (i) höhere Gewalt von Lieferanten von AgriMatching , (ii) die nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen von Zulieferern, die dem Teilnehmer oder dessen Dritten von AgriMatching vorgeschrieben oder empfohlen wurden, (iii) Mängel der Software oder etwaiger an der Erbringung der Dienstleistung beteiligter Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Störungen der Strom-, Internet-, Datennetz- und/oder Telekommunikationseinrichtungen, (vi) Krankheit von Mitarbeitern von AgriMatching oder von ihr beauftragten Beratern und (vii) sonstige Situationen, die nach Ansicht von AgriMatching außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
  3. Im Falle höherer Gewalt haben beide Parteien das Recht, die Mitgliedschaft ganz oder teilweise zu kündigen. Alle vor der Kündigung der Mitgliedschaft entstandenen Kosten werden in diesem Fall vom Teilnehmer getragen. AgriMatching ist nicht verpflichtet, dem Teilnehmer etwaige Verluste zu ersetzen, die durch eine solche Kündigung entstanden sind.

Artikel 13 – Haftungsbeschränkung

  1. Im Falle eines zurechenbaren Versäumnisses von AgriMatching ist AgriMatching nur zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, wenn der Teilnehmer AgriMatching innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Versäumnisses in Verzug gesetzt hat und AgriMatching dieses Versäumnis nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben hat. Die Inverzugsetzung muss schriftlich erfolgen und eine so genaue Beschreibung/Begründung des Mangels enthalten, dass AgriMatching in der Lage ist, angemessen zu reagieren.  
  2. Wenn die Erbringung von Dienstleistungen durch AgriMatching zu einer Haftung von AgriMatching führt, ist diese Haftung auf den im Rahmen der Mitgliedschaft in Rechnung gestellten Gesamtbetrag beschränkt, jedoch nur in Bezug auf den vom Teilnehmer erlittenen direkten Schaden, es sei denn, der Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens AgriMatching zurückzuführen. Unter direkten Schäden versteht man: angemessene Kosten, die zur Begrenzung oder Verhinderung direkter Schäden, zur Feststellung der Schadensursache, der direkten Schäden, der Haftung und der Art der Wiederherstellung entstanden sind. Wenn die Mitgliedschaft kostenlos ist, ist die Haftung auf einen Höchstbetrag von 250 € pro Anspruch und Jahr begrenzt.
  3. AgriMatching schließt ausdrücklich jegliche Haftung für Folgeschäden aus. AgriMatching haftet nicht für indirekte Schäden, Betriebsausfälle, erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Vermögensverluste, Verzögerungsschäden, Zinsausfälle und immaterielle Schäden.
  4. Der Teilnehmer stellt AgriMatching von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Mangel aufgrund einer vom Teilnehmer an einen Dritten erbrachten Dienstleistung ergeben und die auch aus von AgriMatching erbrachten Dienstleistungen bestehen, es sei denn, der Teilnehmer kann nachweisen, dass der Schaden ausschließlich durch die Dienstleistung von AgriMatching verursacht wurde.
  5. Etwaige von AgriMatching erbrachte Beratungsleistungen, die auf unvollständigen und/oder unrichtigen Angaben des Teilnehmers beruhen, begründen niemals eine Haftung von AgriMatching .
  6. Der Inhalt der von AgriMatching erbrachten Beratung ist unverbindlich und hat lediglich beratenden Charakter. Der Teilnehmer entscheidet selbst und auf eigene Verantwortung, ob er die Vorschläge und darin enthaltenen Empfehlungen von AgriMatching befolgt. Alle Folgen, die sich aus der Befolgung der Beratung ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist jederzeit frei, eigene Entscheidungen zu treffen, die von den Empfehlungen von AgriMatching abweichen. AgriMatching ist in diesem Fall zu keiner Rückerstattung verpflichtet.
  7. AgriMatching haftet nicht für Verträge, die zwischen einem Teilnehmer und einem Dritten über die Anwendung von AgriMatching zustande kommen. 
  8. AgriMatching übernimmt keine Gewähr für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von und durch/im Namen von AgriMatching versendeten E-Mails, noch für deren rechtzeitigen Empfang.
  9. Alle Ansprüche des Teilnehmers aufgrund von Versäumnissen seitens AgriMatching verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Teilnehmer von den Tatsachen, auf denen er seine Ansprüche stützt, Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich und begründet bei AgriMatching geltend gemacht wurden. Ein Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft zwischen den Parteien erlischt die Haftung von AgriMatching .
  10. AgriMatching übernimmt keine Garantie für die Suche nach einem Partner.

Artikel 14 – Geistige Eigentumsrechte 

  1. Alle Rechte an geistigem Eigentum und Urheberrechte von AgriMatching , darunter in jedem Fall, aber nicht beschränkt auf alle Entwürfe, Modelle, Berichte und Empfehlungen, liegen ausschließlich bei AgriMatching und werden nicht auf den Teilnehmer übertragen. 
  2. Es ist dem Teilnehmer untersagt, alle Dokumente und Software, an denen die Rechte am geistigen Eigentum und Urheberrechte von AgriMatching liegen, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von AgriMatching zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen, zu ändern oder Dritten zur Verfügung zu stellen (einschließlich der Nutzung zu kommerziellen Zwecken). Wenn der Teilnehmer Änderungen an den von AgriMatching gelieferten Gegenständen vornehmen möchte, muss AgriMatching den geplanten Änderungen ausdrücklich zustimmen. 
  3. Es ist dem Teilnehmer untersagt, die Gegenstände und Unterlagen, an denen AgriMatching geistige Eigentumsrechte hat, anders als in der Mitgliedschaft vereinbart zu verwenden. 

Artikel 15 – Freistellung und Richtigkeit von Informationen

  1. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen in jeglicher Form, die er AgriMatching im Rahmen eines Vertrags zur Verfügung stellt, sowie für die Daten, die er von Dritten erhalten hat und die AgriMatching zur Erbringung der Dienstleistung zur Verfügung gestellt wurden. 
  2. Der Teilnehmer stellt AgriMatching von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nichterfüllung oder nicht fristgerechten Erfüllung der Verpflichtungen hinsichtlich der fristgerechten Bereitstellung aller korrekten, zuverlässigen und vollständigen Daten, Informationen, Dokumente und/oder Unterlagen ergibt.
  3. Der Teilnehmer stellt AgriMatching von allen Ansprüchen des Teilnehmers und der von ihm beauftragten oder unter ihm tätigen Dritten sowie der Kunden des Teilnehmers frei, die auf der Nicht-Erteilung (oder nicht rechtzeitigen Erteilung) von Genehmigungen beruhen, die im Rahmen der Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind.
  4. Der Teilnehmer stellt AgriMatching von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus den für den Teilnehmer durchgeführten Tätigkeiten ergeben, darunter auch, aber nicht beschränkt auf geistige Eigentumsrechte an den vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen, die bei der Ausübung der Mitgliedschaft verwendet werden können, und/oder das Handeln oder Unterlassen des Teilnehmers gegenüber Dritten.
  5. Wenn der Teilnehmer elektronische Dateien, Software oder Datenträger an AgriMatching übermittelt, garantiert der Teilnehmer, dass diese frei von Viren und Defekten sind.

Artikel 16 – Beschwerden

  1. Ist der Teilnehmer mit dem Service von AgriMatching nicht zufrieden oder hat er sonstige Beschwerden über die Ausführung seines Auftrags, ist der Teilnehmer verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem betreffenden Anlass, der zu der Beschwerde geführt hat, zu melden. Beschwerden können mündlich oder schriftlich mit dem Betreff „Beschwerde” gemeldet werden.
  2. Die Beschwerde muss vom Teilnehmer ausreichend begründet und/oder erläutert werden, damit AgriMatching die Beschwerde bearbeiten kann.
  3. AgriMatching wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich auf die Beschwerde reagieren.
  4. Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Artikel 17 – Anwendbares Recht

  1. Auf das Rechtsverhältnis zwischen AgriMatching und dem Teilnehmer findet niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat gilt, dass zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt bleiben.
  2. AgriMatching hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und wird den Teilnehmer darüber informieren.
  3. Bei Widersprüchen zwischen der niederländischen und der deutschen Fassung ist die niederländische Fassung maßgeblich. Für Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Fassung als verbindlich. 
  4. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen AgriMatching und dem Teilnehmer ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks Noord-Nederland entschieden, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften ein anderes zuständiges Gericht vorsehen.
  5. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
    https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
    AgriMatching ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nieuwolda, 21. Juli 2025